Praktische Tätigkeit

Dabei handelt es sich um eine in der Regel 1jährige Tätigkeit in einer klinischen Einrichtung der Kinder-und Jugendpsychiatrie. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Teil dessen in einer ambulanten Praxis zu absolvieren. Das IPPF hat mit Einrichtungen im Umkreis entsprechende Kooperationsverträge abgeschlossen.